Altbau unter Denkmalschutz sanieren

Einen Altbau zu sanieren, das erfordert nicht nur grundsätzliche Erfahrungen mit dem Bauen, sondern immer auch ein gewisses Verständnis für den Umgang mit historischer Bausubstanz. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Denn hier hat die Denkmalschutzbehörde das letzte Wort, ob und in welchem Umfang die gewünschten Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude vorgenommen werden dürfen. Umgekehrt sind Sie als Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie auch immer in einem gewissen Maß zu deren Instandhaltung verpflichtet, um das Denkmal langfristig zu erhalten.  

Auf viele Bauherrn wirkt der Denkmalschutz erst mal abschreckend. Sie scheuen die Auflagen der Denkmalschutzbehörde und vor allem die damit verbundenen Kosten, die eine solche Baumaßnahme mit sich bringt. Das Wohnen in einem Baudenkmal hat aber auch durchaus seine Vorteile. Zum einen bieten denkmalgeschützte Altbauten ihren Bewohnern eine individuelle Aufenthaltsqualität, zum anderen sind sie auf dem Immobilienmarkt echte Liebhaberstücke, nach denen eine große Nachfrage besteht. Außerdem sind Baudenkmäler von den Auflagen der Energieeinsparverordnung bisher entbunden.  

Aus gesellschaftlicher Sicht hat der Denkmalschutz durchaus seine Berechtigung. Sinn und Zweck des Denkmalschutzes in Deutschland ist es, ein Denkmal als Zeitzeuge der Geschichte für die Zukunft zu sichern. Rechtlich definiert und geregelt ist der Denkmalschutz im Wesentlichen in Landesdenkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer.

Im Mittelpunkt der Denkmalpflege steht der Erhalt der historischen Bausubstanz – allerdings nur im Rahmen des Zumutbaren. Zu diesen Arbeiten gehören unter anderem:

  • Die Wiederherstellung der Tragfähigkeit von Bauteilen,
  • Die Instandhaltung der Dachkonstruktion und des Dachbelags
  • Die Trocknung von Wänden beim Anfall von Feuchtigkeit
  • Die Instandsetzung von Putzen und Anstrichen.

Vorgehen bei der Sanierung eines denkmalgeschützte Gebäudes

Für die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie ist die Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz unerlässlich.  

Als Baudenkmal gelten dabei auch Gebäude, die nur zum Teil unter Schutz gestellt sind, beispielsweise nur im Bereich der Fassade. Steht das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz, betrifft dieser auch die Grundrissstruktur sowie die Bauteile in den Innenräumen. Hier sind auch Eingriffe im Gebäudeinneren mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Ein erster Termin bei der Behörde sollte bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt in der Planungsphase der Maßnahme stattfinden, da die Auflagen des Denkmalschutzes erheblichen Einfluss auf die Kosten, die Planung und die Ausführung haben können. Die genauen Forderungen, die die Denkmalschutzbehörde stellt, ergeben sich aber erst mit dem Genehmigungsantrag, den Sie als Besitzer eines Baudenkmals bei Sanierungsmaßnahmen   stellen müssen.

Bitte bedenken Sie: 

Je mehr die vorhandene Substanz des Gebäudes

 mit in die Sanierung einbezogen wird, 

umso mehr bleibt der Charakter

 Ihrer Immobilie erhalten!!! 

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